Gestiegene Komplexität und Dynamik führen zu einer gesetzlichen Verpflichtung, Arbeitsplätze regelmäßig auf psychische Belastungen zu untersuchen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen seit dem 01.01.2014 dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (vgl. §5 JArbSchG) um Überbeanspruchungen zu vermeiden. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind (auch) psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen. Auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Stressmodelle muss jeder Arbeitsplatz in vollem Umfang auf objektiv erfassbare Belastungen überprüft werden.

Das Diagnostik-Instrument MIGApsy stellt hierzu ein wissenschaftlich fundiertes Analyseverfahren dar, um Stresspotentiale jedes Arbeitsplatzes zu erheben und konkrete Vorschläge zu liefern, welche Maßnahmen zur Reduzierung von stressinduzierten Gefährdungen zu ergreifen sind. Stellen Sie mit Hilfe des wissenschaftlich fundierten MIGApsy sicher, dass Sie nicht nur den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern Ihren Mitarbeitern eine dauerhafte Arbeitsplatzgestaltung ohne psychische Belastungen ermöglichen.

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